Steuerlicher Wohnsitz in Spanien
Steuerrecht Spanien–Deutschland
Ob eine Person in Spanien steuerlich ansässig ist, hängt nicht allein von einer Anmeldung oder vom Besitz einer spanischen Aufenthaltskarte ab. Entscheidend sind die steuerrechtlichen Kriterien des spanischen Rechts und bei einer möglichen Doppelansässigkeit zusätzlich das Doppelbesteuerungsabkommen.
Die 183-Tage-Regel
Eine Person gilt nach spanischem Steuerrecht grundsätzlich als in Spanien ansässig, wenn sie sich während eines Kalenderjahres mehr als 183 Tage in Spanien aufhält. Bei der Berechnung können auch bestimmte vorübergehende Abwesenheiten berücksichtigt werden.
Die 183-Tage-Regel ist jedoch nicht das einzige Kriterium.
Wirtschaftlicher Mittelpunkt
Eine steuerliche Ansässigkeit in Spanien kann auch vorliegen, wenn sich der Schwerpunkt oder die Basis der wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Interessen unmittelbar oder mittelbar in Spanien befindet.
Deshalb kann auch eine Person, die nicht mehr als 183 Tage in Spanien verbringt, steuerlich als in Spanien ansässig behandelt werden.
Familie in Spanien
Das spanische Recht enthält außerdem eine widerlegbare Vermutung der steuerlichen Ansässigkeit, wenn der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte und die minderjährigen, abhängigen Kinder gewöhnlich in Spanien leben.
Was gilt bei Ansässigkeit in Deutschland und Spanien?
Erfüllt eine Person nach den nationalen Regeln beider Staaten die Voraussetzungen der steuerlichen Ansässigkeit, enthält das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland–Spanien sogenannte Tie-Breaker-Regeln. Maßgeblich sind in einer bestimmten Reihenfolge unter anderem eine ständige Wohnstätte, der Mittelpunkt der Lebensinteressen, der gewöhnliche Aufenthalt und die Staatsangehörigkeit.
Folgen einer spanischen Steueransässigkeit
Wer in Spanien steuerlich ansässig ist, unterliegt dort grundsätzlich mit seinem weltweiten Einkommen der spanischen Einkommensteuer. Das bedeutet nicht, dass sämtliche Einkünfte ausschließlich in Spanien besteuert werden. Bei grenzüberschreitenden Einkünften ist zusätzlich das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.
Wie wir Sie unterstützen
Wir prüfen den steuerlichen Wohnsitz bei Aufenthalten und Einkünften in Deutschland und Spanien und analysieren die Folgen für Einkommen, Vermögen und Erklärungspflichten.