Steuern für Immobilieneigentümer in Spanien

Steuerrecht Spanien–Deutschland

Mit dem Eigentum an einer Immobilie in Spanien können verschiedene laufende und anlassbezogene Steuerpflichten verbunden sein. Welche Steuern relevant sind, hängt insbesondere davon ab, ob der Eigentümer in Spanien steuerlich ansässig ist, die Immobilie selbst nutzt, vermietet oder verkauft.

Kommunale Grundsteuer – IBI

Eigentümer spanischer Immobilien zahlen regelmäßig die kommunale Grundsteuer Impuesto sobre Bienes Inmuebles, kurz IBI. Sie wird von der jeweiligen Gemeinde erhoben und basiert auf dem Katasterwert der Immobilie.

Nichtresidentensteuer

Nichtresidenten können auch bei ausschließlich eigener Nutzung einer spanischen Immobilie der spanischen Nichtresidentensteuer unterliegen. Hierbei wird für bestimmte Immobilien eine fiktive Nutzung als steuerpflichtiges Einkommen angesetzt.
Bei Vermietung sind die tatsächlichen Mieteinnahmen steuerlich zu erklären.

Vermögensteuer und weitere vermögensbezogene Steuern

Je nach persönlicher Situation und Wert des in Spanien belegenen Vermögens können außerdem spanische vermögensbezogene Steuern relevant werden. Ob tatsächlich eine Erklärung oder Zahlungspflicht besteht, muss anhand des konkreten Vermögens und des steuerlichen Wohnsitzes geprüft werden.

Verkauf der Immobilie

Beim Verkauf können Einkommensteuer auf einen Veräußerungsgewinn und die kommunale Plusvalía relevant sein. Bei einem nichtresidenten Verkäufer ist außerdem grundsätzlich der gesetzliche Einbehalt von drei Prozent des Kaufpreises durch den Käufer zu berücksichtigen.

Wie wir Sie unterstützen

Wir betreuen residente und nichtresidente Immobilieneigentümer bei laufenden Steuerpflichten, Modelo 210, Vermietung, Verkauf und grenzüberschreitenden steuerlichen Fragen.

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