Scheidung in Spanien
Familienrecht Spanien–Deutschland
Eine Ehe kann in Spanien grundsätzlich auch dann geschieden werden, wenn einer oder beide Ehepartner keine spanischen Staatsangehörigen sind. Entscheidend ist zunächst, ob spanische Gerichte international zuständig sind und welches Recht auf die Scheidung und weitere familienrechtliche Fragen anzuwenden ist.
Wann kann eine Scheidung in Spanien durchgeführt werden?
Die internationale Zuständigkeit richtet sich bei grenzüberschreitenden Fällen insbesondere nach europäischen Zuständigkeitsregeln. Eine Rolle spielen beispielsweise der gewöhnliche Aufenthalt der Ehegatten, der letzte gemeinsame gewöhnliche Aufenthalt oder der gewöhnliche Aufenthalt eines Ehegatten.
Die Staatsangehörigkeit allein entscheidet deshalb nicht darüber, in welchem Staat ein Scheidungsverfahren geführt werden kann.
Welches Scheidungsrecht gilt?
Zuständiges Gericht und anwendbares Recht sind zwei unterschiedliche Fragen. Für das auf die Scheidung anzuwendende Recht gelten in vielen grenzüberschreitenden Fällen europäische Kollisionsregeln. Unter bestimmten Voraussetzungen können Ehegatten das auf Scheidung und Trennung anzuwendende Recht vereinbaren.
Einvernehmliche und streitige Scheidung
Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung und deren Folgen einig, kann das Verfahren erheblich einfacher sein. Bestehen Streitigkeiten etwa über Kinder, Unterhalt, Nutzung der Familienwohnung oder Vermögensfragen, müssen diese Punkte gesondert behandelt werden.
Welche Folgen zusammen mit der Scheidung geregelt werden können oder müssen, hängt vom konkreten Fall ab.
Wie wir Sie unterstützen
Wir beraten und vertreten bei Scheidungen in Spanien, insbesondere bei grenzüberschreitenden Ehen und Sachverhalten mit Bezug zu Deutschland. Dabei prüfen wir zunächst Zuständigkeit und anwendbares Recht und entwickeln darauf aufbauend die verfahrensrechtliche Strategie.