Scheidung Deutschland–Spanien

Familienrecht Spanien–Deutschland

Bei einer Ehe mit Bezug zu Deutschland und Spanien muss häufig zuerst geklärt werden, welches Gericht zuständig ist und welches Recht anzuwenden ist. Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit und der Zeitpunkt eines Verfahrens können dabei unterschiedliche Bedeutung haben.

Deutschland oder Spanien – welches Gericht ist zuständig?

Bei grenzüberschreitenden Scheidungen innerhalb der Europäischen Union richtet sich die internationale Zuständigkeit nach europäischen Vorschriften. Je nach Lebenssituation können Gerichte in mehr als einem Staat grundsätzlich zuständig sein.
Deshalb sollte vor Einleitung eines Verfahrens geprüft werden, welche Zuständigkeit besteht und welche rechtlichen und praktischen Folgen ein Verfahren in Deutschland oder Spanien hat.

Welches Recht wird angewendet?

Ein spanisches Gericht wendet nicht automatisch spanisches Recht an und ein deutsches Gericht nicht automatisch deutsches Recht. Für die Scheidung können europäische Regeln zur Bestimmung des anwendbaren Rechts maßgeblich sein.
Andere Scheidungsfolgen wie Unterhalt, elterliche Verantwortung oder güterrechtliche Fragen können wiederum eigenen Regeln unterliegen.

Kinder und internationale Familien

Leben gemeinsame Kinder in einem anderen Staat als ein Elternteil, muss die Zuständigkeit für Fragen der elterlichen Verantwortung gesondert geprüft werden. Maßgeblich ist hierbei regelmäßig der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes.

Wie wir Sie unterstützen

Wir beraten zu deutsch-spanischen Scheidungen und koordinieren Verfahren mit Bezug zu beiden Staaten. Dazu gehören die Prüfung von Zuständigkeit und anwendbarem Recht sowie die Abstimmung mit familienrechtlichen Fragen zu Kindern, Unterhalt und Vermögen.

Verwandte Themen

Nach oben scrollen