Erbschaft in Spanien – Nachlassabwicklung für Erben

Erbrecht Spanien–Deutschland

Eine Erbschaft mit Bezug zu Spanien kann mehrere Rechtsordnungen, Behörden und Steuerfragen gleichzeitig betreffen. Besonders häufig betrifft dies deutsche Erben einer spanischen Immobilie oder Nachlässe von Personen, die zuletzt in Spanien gelebt haben.

Welches Erbrecht ist anwendbar?

Nach der Europäischen Erbrechtsverordnung richtet sich die Erbfolge grundsätzlich nach dem Recht des Staates, in dem der Verstorbene seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Durch Testament kann unter bestimmten Voraussetzungen das Recht des Staates gewählt werden, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt.
Deshalb kann bei einem deutschen Staatsangehörigen mit Lebensmittelpunkt in Spanien spanisches oder regionales spanisches Erbrecht relevant werden, wenn keine wirksame Rechtswahl getroffen wurde.

Welche Nachweise werden benötigt?

Je nach Fall werden insbesondere Sterbeurkunde, Testament oder Nachweis der gesetzlichen Erbfolge, gegebenenfalls ein deutscher Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis, Personenstandsurkunden, Angaben zu Vermögenswerten sowie Unterlagen zu spanischen Immobilien und Bankkonten benötigt.
Ausländische Dokumente müssen für die Verwendung in Spanien gegebenenfalls übersetzt und mit den erforderlichen Beglaubigungen versehen werden.

Spanische Immobilien im Nachlass

Befindet sich eine Immobilie in Spanien im Nachlass, ist regelmäßig eine notarielle Abwicklung in Spanien erforderlich. Nach der Erbschaftsannahme und steuerlichen Abwicklung wird die Rechtsänderung im spanischen Grundbuch eingetragen.

Fristen beachten

Für die spanische Erbschaftsteuer gelten kurze Fristen. In Katalonien beträgt die reguläre Frist sechs Monate ab dem Todestag. Eine Verlängerung um weitere sechs Monate kann beantragt werden, muss aber grundsätzlich innerhalb der ersten fünf Monate nach dem Todesfall beantragt werden.

Wie wir Sie unterstützen

Wir koordinieren grenzüberschreitende Nachlassabwicklungen zwischen Deutschland und Spanien, prüfen das anwendbare Erbrecht, bereiten die spanische Erbschaftsannahme vor und begleiten Erbschaftsteuer, Notariat, Banken und Grundbuch.

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