Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Spanien
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht in Spanien
Wenn ein deutsches Unternehmen dauerhaft in Spanien tätig werden möchte, stellt sich häufig die Frage, ob eine spanische Tochtergesellschaft gegründet, eine Zweigniederlassung eingetragen oder die Tätigkeit ohne eigene spanische Gesellschaft ausgeübt werden soll. Diese Möglichkeiten haben unterschiedliche gesellschaftsrechtliche, steuerliche und organisatorische Folgen.
Spanische Tochtergesellschaft
Eine Tochtergesellschaft ist eine eigenständige spanische Gesellschaft. Häufig wird dafür eine S.L. gegründet. Sie besitzt eigene Rechtspersönlichkeit, eigene Organe und eigene steuerliche Pflichten in Spanien.
Die deutsche Muttergesellschaft hält die Beteiligung, die spanische Gesellschaft bleibt rechtlich jedoch grundsätzlich ein eigenständiges Unternehmen.
Zweigniederlassung
Eine Zweigniederlassung ist keine eigenständige juristische Person wie eine Tochtergesellschaft. Sie ist organisatorisch Teil des ausländischen Unternehmens und wird in Spanien registriert.
Die rechtliche Verantwortung bleibt deshalb enger mit dem ausländischen Unternehmen verbunden.
Betriebsstätte
Der Begriff der Betriebsstätte ist vor allem steuerrechtlich relevant. Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien kann beispielsweise eine feste Geschäftseinrichtung, über die ein Unternehmen seine Tätigkeit ganz oder teilweise ausübt, eine Betriebsstätte darstellen.
Ob eine Betriebsstätte entsteht, hängt von der tatsächlichen Tätigkeit ab und nicht allein davon, ob eine formelle Zweigniederlassung eingetragen wurde.
Welche Struktur ist richtig?
Die Entscheidung hängt unter anderem von Umfang und Dauer der Tätigkeit, Haftung, Personal, Geschäftsleitung, Vertragsbeziehungen, steuerlicher Struktur und Verwaltungsaufwand ab. Die gesellschaftsrechtlich einfachste Lösung ist deshalb nicht automatisch die steuerlich oder wirtschaftlich sinnvollste.
Wie wir Sie unterstützen
Wir beraten deutsche und internationale Unternehmen bei der Strukturierung ihrer Tätigkeit in Spanien und koordinieren gesellschaftsrechtliche, steuerliche und registrierungsrechtliche Schritte.